Seit einigen Wochen sendet Google über seine Search Console Meldungen an die Webmaster, dass es einen neuen Grund dafür gibt, dass Videos nicht indexiert werden. Als ergänzende Erklärung kommt der Hinweis, dass keine URL für die Miniaturansicht angegeben wäre.
Ein Anlass, dass ich mich mit diesem Thema mal intensiver beschäftige. Wir wissen dass Google neben Texten, auch Karten, Shoppingprodukten, Bilder auch Videos ausliefert. Bevorzugte Quelle ist dabei natürlich das hauseigene Videoportal Youtube. Videos von Youtube (gerne auch WISTIA, DailyMotion usw.) kann man in eine Webseite einbetten. Jedoch gibt es auch Videos die direkt am Webserver liegen und nicht aus einem Video-CDN bezogen werden. Videoportale kennen Miniaturobjekte (Thumbnails) die nix anderes sind als kleine Vorschaubilder. Diese kleinen Bilder entscheiden oft darüber, ob ein Video angeklickt wird oder nicht und genau so sieht es auch die allseits bekannte Suchmaschine. Sollte es keine Video-Miniaturansicht geben, dann reagiert Google verschnupft und das ist der Auslöser für das erhaltene eMail und darin verweist man auf eine technisch fehlerhafte Struktur in der SEMANTIK - genauer gesagt gibt es eine technische Vorgabe für VideoObjekte - nachzulesen unter schema.org/VideoObject
Jetzt sollte man wie folgt reagieren:
Informieren der Webagentur, dass dieser Fehler gemeldet wurde.
Es muss sichergestellt sein, dass die URL der Miniaturansicht korrekt ist und auf das gewünschte Bild verweist. Die URL sollte direkt auf das Bild zeigen und ohne Umleitungen, Blokaden (robots.txt) oder Anmeldeanforderungen zugänglich sein.
Es muss überprüft werden, ob das Bildformat und die Größe der Miniaturansicht von Google unterstützt werden. Gängige Formate sind JPEG, PNG und GIF. Es gilt darauf zu achten, dass die Abmessungen des Bildes den Anforderungen von Google entsprechen.
Google akzeptiert keine hochtransparenten Miniaturansichten. Es muss daher sichergestellt sein, dass das Thumbnail-Bild einen ausreichend hohen Alphawert hat (über 250 für mindestens 80 % des Bildes).
Das sollte dann so eingestellt werden, dass alle aktuellen und zukünftigen Videos auf der Webseite nach diesen Vorgaben eingetragen werden. Nachdem die Änderungen seitens der Webagentur vorgenommen wurden, kann man Google übrigens bitten, die Seite erneut zu crawlen und zu indexieren. Dies kann über die Google Search Console bewerkstelligt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass es einige Zeit dauern kann, bis die Änderungen wirksam werden und sich in den Suchergebnissen widerspiegeln.
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